Miettag
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daransetzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben.
Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde zusätzlich 10,- Euro!

Mietpreise
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.) incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.

Langzeitrabatt
Mietdauer 3 oder 4 Tage abzgl. 10 %
Mietdauer 5 oder 6 Tage abzgl. 20 %
ab 7 Tage auf Anfrage.

Kraftstoff
Maschinen mit Zweitaktmotor dürfen nur mit STIHL Motomix betankt werden. Handelt es sich um eine Kettensäge, darf auch nur STIHL Kettenöl verwendet werden. Geräte mit Viertaktmotoren werden mit Super-Benzin betankt. Bei Übergabe der Maschinen sind diese betankt. Bei Rückgabe der Maschine, muss diese nicht wieder vollgetankt sein!

Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert.

Reinigung
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Maschinen müssen nicht wieder vollgetankt sein! Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig.

Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von uns instandgesetzt.

Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Legitimation
Ausgabe von Mietgeräten nur gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises. Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.